Botox in der Neurologie
Seit über 40 Jahren ist Botulinumtoxin A in Österreich für einige neurologische Erkrankungen offiziell zugelassen. Die Anwendung sollte aber aus mehreren Gründen einem zertifizierten Facharzt vorbehalten sein.
Wirkungsweise und bewährte Anwendungsgebiete von Botulinumtoxin A
Botulinumtoxin A („Botox“), bekannt aus der ästhetischen Medizin, wird in der Neurologie bereits seit den frühen 80-er Jahren als Medikament verwendet. Durch zahlreiche Studien konnte nachgewiesen werden, dass geringe Dosen des Mittels durchaus positive Effekte auf den menschlichen Körper haben können. Botulinumtoxin ist daher in Österreich seit Jahren als therapeutisches Mittel für verschiedene neurologische Erkrankungen zugelassen.
Es wird in Nanogramm-Verdünnung unter die Haut in den Muskel gespritzt und hemmt die Signalübertragung zwischen Nervenzellen und Muskel.
Wofür wird Botox erfolgreich angewendet?
Speziell bei unkontrollierten Muskelkrämpfen, die auf eine Störung der Motorik zurückgehen, kann Botulinumtoxin A beim Patienten für einige Monate Schmerzen und Verspannungen signifikant lindern. Danach ist die Behandlung zu wiederholen.
Gute Ergebnisse erzielen wir seit Jahren mit der Anwendung von Botulinumtoxin A bei
- Dystonien („Schiefhals“),
- chronischer Migräne,
- Spastik,
- Lidkrämpfen,
- Trigeminusneuralgie,
- Cervikalsyndrom,
- Kopf- und Gesichtsschmerzen
- Zähneknirschen
- Neuromuskuläre Schmerzen
- Ästhetische Bereiche
- sowie bei übermäßigem Schwitzen in Händen und Achselhöhlen (Hyperhidrose).
Kostenerstattung durch die Kassen
Bei einigen der offiziell zugelassenen, erwähnten Anwendungsgebiete werden die Kosten von den Kassen erstattet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man die Behandlung bei einem Facharzt für Neurologie (Wahlarzt) durchführen lässt, der speziell ausgebildet ist und das Botox-Zertifikat der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) verliehen bekommen hat.
Zwecks höchstmöglicher Behandlungsqualität und Sicherheit sollte man sich daher für die Behandlung mit Botulinumtoxin A an einen darin wirklich erfahrenen Neurologen wenden.